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Fotorecht bei der Zeitschrift PHOTOGRAPHIE, insbesondere: Welche Rechte sind bei der "Street Photography" zu beachten? Vergleiche auch Rechte von Fotografen (bei DeeJay) und Photographing strangers (bei Martin).
slengpung ? ;)
T$
Mit dem Verweis auf § 20 KUG sollte auch Deine Frage nach dem Fotografieren von Grundstücken beantwortet sein:
Zitat an
§ 20 (Bleibende Werke, Panoramafreiheit)
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung von Werken, die sich bleibend an öffentlichen Wege, Straßen oder Plätzen befinden, durch malende oder zeichnende Kunst oder durch Photographie. (...)
(2) Bei Bauwerken ersteckt sich die Befugnis zur Vervielfältigung nur auf die äußere Ansicht.
(3) Soweit ein Werk hiernach vervielfältigt werden darf, ist auch die Verbreitung und Vorführung zulässig.
Zitat aus
Martin
Nachtrag: Das KUG ist wohl größtenteils aufgehoben. Wenn ich das richtig gesehen habe, ist der hier angeführte Inhalt aber in das UrhG übernommen worden.
Martin

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