Thiemos Archiv
- Thursday, 2004-06-24 17:49
- Fotorecht bei der Zeitschrift PHOTOGRAPHIE, insbesondere: Welche Rechte sind bei der "Street Photography" zu beachten? Vergleiche auch Rechte von Fotografen (bei DeeJay) und Photographing strangers (bei Martin).
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§ 20 (Bleibende Werke, Panoramafreiheit)
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung von Werken, die sich bleibend an öffentlichen Wege, Straßen oder Plätzen befinden, durch malende oder zeichnende Kunst oder durch Photographie. (...)
(2) Bei Bauwerken ersteckt sich die Befugnis zur Vervielfältigung nur auf die äußere Ansicht.
(3) Soweit ein Werk hiernach vervielfältigt werden darf, ist auch die Verbreitung und Vorführung zulässig.
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