Thiemos Archiv
- Thursday, 2004-10-14 20:25
- Das Urheberrechtsgesetz gelte im vorliegenden Fall nicht, weil »
das Computerprogramm die Grafik selbständig hervorbringt [...] ohne eigenes selbständiges Zutun dessen, der den Computer bedient.
« Aus dem Zusammenhang gerissen. Trotzdem traurig. Gilt das auch für den David? Schließlich unterlag doch der Hammer, nachdem Michelangelo ihm den Impuls verlieh, nicht mehr der Kontrolle des Künstlers und traf dann selbständig, ohne weiteres Zutun auf den Marmor. Damit liegt der schöpferische Akt in der Schmiedekunst und nicht in der Bildhauerei. Oder hab' ich da irgendwas falsch verstanden? Vergleiche u.a. Usability Inside. Kommentare zu diesem Beitrag können per E-Mail an den Autor gesandt werden.
übrigens stand ich im Sommer direkt vor ihm - mehr dazu auf der demnächst erscheinenden Urlaubsseite zur Toskana.
Überhaupt bringt das Computer-Programm "die Grafik selbständig hervor. Der schöpferische Akt liegt in der Programmierung und nicht in der Bildherstellung". Die Programmierung der Bildbearbeitungs-Software wohlgemerkt und nicht die "Programmierung" einer HTML-Datei.