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(Vorerst) keine Softwarepatente in Europa. Danke. Zur Erklärung: Das Problem war und ist die »Abgrenzung zwischen computerimplementierten Erfindungen und reinen Softwareprogrammen«. Letztere werden bereits durch das Urheberrecht geschützt. Methoden zur »Rückgängigmachung mehrerer Benutzerhandlungen« oder Fortschrittsbalken (beides ist – zumindest in den USA – wirklich patentiert worden) sind keine Erfindungen, »die aufgrund ihrer technischen Folgen eine technische Weiterentwicklung bewirken« (umgangssprachlich: »Trivialpatente«). Wo die Grenze zur patentfähigen Erfindung zu ziehen wäre, kann jedoch niemand sagen. Die Beispiele beweisen das. Schön, dass man sich im EU-Parlament zumindest darüber im klaren war. [via Isotopp]

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