maettig.com

Thiemos Archiv

(Vorerst) keine Softwarepatente in Europa. Danke. Zur Erklärung: Das Problem war und ist die "Abgrenzung zwischen computerimplementierten Erfindungen und reinen Softwareprogrammen". Letztere werden bereits durch das Urheberrecht geschützt. Methoden zur "Rückgängigmachung mehrerer Benutzerhandlungen" oder Fortschrittsbalken (beides ist – zumindest in den USA – wirklich patentiert worden) sind keine Erfindungen, "die aufgrund ihrer technischen Folgen eine technische Weiterentwicklung bewirken" (umgangssprachlich: "Trivialpatente"). Wo die Grenze zur patentfähigen Erfindung zu ziehen wäre, kann jedoch niemand sagen. Die Beispiele beweisen das. Schön, dass man sich im EU-Parlament zumindest darüber im klaren war. [via Isotopp]

Kommentare zu diesem Beitrag können per E-Mail an den Autor gesandt werden.

[ ← Zurück zur Übersicht ]

Impressum & Datenschutz